Verhaltensprüfungen

Verhalten II + III und Körung

Zuchtrelevante Prüfungen 

"Für die Zucht und Erhaltung der Rasse Hovawart sind sowohl das Erscheinungsbild als auch die  Wesensveranlagungen von Bedeutung. Diese fachgerecht zu ermitteln, zu erfassen und zum Zwecke der  Zucht zu bewerten und auszuwerten, ist Sinn und Zweck der Körung als Zuchttauglichkeitsprüfung."      zitiert aus der HZD-Körordnung

Verhaltensbeurteilungen I, II, III, IV  dienen der Nachzuchtkontrolle

Verhaltensbeurteilung I wird für Hovawartwelpen im Alter zwischen 7 und 8 Wochen beim Züchter durchgeführt.
Verhaltensbeurteilung II wird für Hovawarte im Alter bis zu 12 Monaten durchgeführt.
Verhaltensbeurteilung III wird für Hovawarte im Alter von über 12 Monaten durchgeführt.
Verhaltensbeurteilung IV kann für Hovawarte im Alter von über 20 Monaten durchgeführt werden.

Körung

Diese Verhaltensbeurteilung als zur Zucht qualifizierende Maßnahme für die Zuchtzulassung.
Ziel dieser Verhaltensbeurteilung ist es, die vom Wesensstandard geforderten Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Belastbarkeit, hohe   Reizschwelle, verlässlicher Wächter, mittleres Temperament usw. zu ermitteln.
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