"Für die Zucht und Erhaltung der Rasse Hovawart sind sowohl das Erscheinungsbild als auch die Wesensveranlagungen von Bedeutung. Diese fachgerecht zu ermitteln, zu erfassen und zum Zwecke der Zucht zu bewerten und auszuwerten, ist Sinn und Zweck der Körung als Zuchttauglichkeitsprüfung." zitiert aus der HZD-Körordnung
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Ida bei der Körung ... der erste Step, der Sprung ist gemeistert
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Ida muss durch die sich plötzlich drehende Menschenwand zu uns laufen und wir waren versteckt
Der Körhelfer testet bei Ida die Reizschwelle aus. Sie hat das super gemeistert!
Verhaltensbeurteilungen I, II, III, IV dienen der Nachzuchtkontrolle
Verhaltensbeurteilung I
wird für Hovawartwelpen im Alter zwischen 7 und 8 Wochen beim Züchter durchgeführt. Verhaltensbeurteilung II
wird für Hovawarte im Alter bis zu 12 Monaten durchgeführt. Verhaltensbeurteilung III
wird für Hovawarte im Alter von über 12 Monaten durchgeführt.
Verhaltensbeurteilung IV
kann für Hovawarte im Alter von über 20 Monaten durchgeführt werden.
Diese Verhaltensbeurteilung als zur Zucht qualifizierende Maßnahme für die Zuchtzulassung. Ziel dieser Verhaltensbeurteilung ist es, die vom Wesensstandard geforderten Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Belastbarkeit, hohe Reizschwelle, verlässlicher Wächter, mittleres Temperament usw. zu ermitteln.